Auf einer Gläubigerversammlung am 10.02.2016 in Wismar sollen die Anleger nach dem Plan der German Pellets GmbH (GP) einer Änderung der Anleihebedingungen zustimmen. Neben einer Verlängerung der Laufzeit soll vor allem auch ein Sicherheitentreuhänder mit Sitz in London beauftragt werden. Was im Treuhandvertrag aber genau geregelt werden soll, bleibt unbekannt. Den Vertrag hat die Gesellschaft noch nicht veröffentlicht. Schon aus diesem Grunde sollten die Gläubiger vorsichtig sein und der Änderung eher nicht zustimmen. Jedenfalls so lange nicht, wie der Treuhandvertrag nicht offen gelegt wurde. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man hier die "Katze im Sack" kauft.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die Anleger sollten wachsam sein und der geplanten Änderung der Anleihebedingungen nicht ohne weiteres zustimmen. Insbesondere die ist die Rolle des Sicherheitentreuhänders fraglich, weil der Treuhandvertrag bislang unbekannt ist. Ohne den genauen Inhalt zu kennen, lassen sich keine Rückschlüsse auf eine Tragfähigkeit des Sicherungskonzeptes ziehen. Die KANZLEI GÖDDECKE bietet Ihnen an, Sie auf der Gläubigerversammlung am 10.02.2016 in Wismar zu vertreten. Hierzu füllen Sie bitte den
Registrierungsbogen
aus und schicken diesen per Mail oder Fax an uns zurück. Herr Rechtsanwalt Corzelius wird sich dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hartmut Göddecke
Göddecke Rechtsanwälte
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