Viele Anleger, mit denen wir sprechen, fragen sich: Bekomme ich noch Geld zurück? So kam es innerhalb des letzten Jahres zu einem Wertverfall von ca. 85 %. Vorherige Kurssteigerungen wurden nach Presseberichten bereits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen des Verdachts der Marktmanipulation kritisch ins Auge gefasst. Zudem wird mangelnde Transparenz beklagt. Zeitlich befristete Tauschangebote versetzten die Anleger zusätzlich in Unruhe.
Immer mehr stellt sich die Frage: Verläuft am Ende das Geld der Anleger in den Sand, aus dem eigentlich das Gold herauskommen sollte?
Klar ist, das Engagement in die United Commodity AG ist mit erheblichen Risiken verbunden. Wenn vor dem Engagement durch die Berater Sicherheit versprochen wurde, bestehen hier gute Aussichten, das Geld zurück zu erhalten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Wenn auch Sie bei der Beteiligung an der United Commodity AG falsch beraten wurden, so nutzen Sie die Chance, mit uns in Kontakt zu treten. Wir teilen Ihnen mit, wann erfolgreich Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Quelle: Bericht im Tagesanzeiger vom 17.11.2014/ Bericht des Schweizer Fernsehens vom 01.07.2014
Bericht der Berner Zeitung vom 04.12.2014 / Eigener Bericht
Hartmut Göddecke Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Auf dem Seidenberg 5 53721 Siegburg Telefon: 02241 / 17 33 - 0 Telefax: 02241 / 17 33 - 44
http://www.kapital-rechtinfo.de/kapital-rechtinfo/archiv/texte_u/United_Commodity_AG_UC_Es_ist_nicht_alles_Gold_was_glaenzt.shtml?navid=2