Reputationsschutz - Google – Suchergebnisse und Links löschen

Reputationsschutz - Google – Suchergebnisse und Links löschen
12.01.2015231 Mal gelesen
Links zu unangenehmen Suchergebnissen der Google Suchmaschine können gelöscht werden.

Der europäische Gerichtshof hat im Mai ein wichtiges Urteil gefällt, das den Schutz der Verbraucher im Internet stärkt.  Der Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher nach Ablauf einer unbestimmten Zeit ein Recht darauf haben, dass Suchergebnisse gelöscht werden können, die zu Inhalten führen, die die eigene Person betreffen.

In der Zwischenzeit wurden zehntausende Anträge gestellt und bereits erste Suchergebnisse gelöscht. Unsere Kanzlei führt derzeit auch ein Klageverfahren vor dem LG Hamburg gegen Google.

Wer kann sich auf das Urteil berufen

Das Urteil des Gerichtshofs soll die Rechte der Verbraucher im Internet stärken. Somit kann sich also jeder Privatmann auf das Urteil berufen, auch wenn dies Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit haben könnte.

Wann hat ein Löschantrag bei Google Aussicht auf Erfolg?

Der Löschantrag, den man direkt an Google stellen kann, hat Aussicht auf Erfolg, wenn das Suchergebnis zu Inhalten führt, die schon sehr alt sind und an denen die Öffentlichkeit kein Informationsinteresse haben kann.

Das ist in der Tat etwas schwammig formuliert. Google und auch die Gerichte werden daher im Einzelfall entscheiden müssen, ob ein Suchergebnis gelöscht wird oder gelöscht werden muss. Im Zweifel muss ein Suchergebnis gelöscht werden, wenn der Antragsteller darlegt, dass seine Rechte verletzt wurden.

zeitliche Komponente

Im Urteil des EuGH war der streitgegenständliche Artikel aus dem Jahre 1998. Anträge, die sich auf ältere Artikel oder Inhalte beziehen haben daher größere Aussicht auf Erfolg, als Anträge, die sich auf  "jüngere" Inhalte beziehen.

Es bleibt aber fraglich, auf welche Jahreszahl im konkreten Fall abzustellen ist. Eigentlich kann es ja nur darauf ankommen, wie lange das Ereignis, über das berichtet wird, zurückliegt. Dann ist die zeitliche Komponente erfüllt. Nach unserer rechtlichen Einschätzung ist jedenfalls diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Artikel einige Jahre alt ist. 

Wie stelle ich einen Löschantrag?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Löschantrag an Google zu stellen. Google hält ein online Formular bereit, das man ausfüllen kann. Wer dies nicht möchte kann Google auch direkt anschreiben.

Wir stellen die Anträge für unsere Mandanten in dreifacher Form sowohl per E-Mail per online Formular als auch per anwaltlichen Schreiben.

Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller eine Bestätigung von Google dass die Sache bearbeitet wird.

Was kann ich tun wenn Google meinem Antrag nicht nachkommt?

 

Wenn Google die Suchergebnisse nicht löscht kann der Antragsteller Google auf Löschung verklagen. Die Klagen können am zuständigen Gericht des Wohnortes des Antragstellers eingereicht werden oder aber in Hamburg, da Google dort ihre deutsche Niederlassung unterhält.

Die inhaltlichen Ausführungen gelten selbstverständlich auch für alle anderen Suchmaschinen.