Dies ist im Rahmen eines Investitionsschutzabkommen an sich nichts Ungewöhnliches. Deutschland hat mehr als 130 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen und typischerweise sehen diese vor, dass Streitigkeiten vor (privaten) Schiedsgerichten ausgetragen werden. Warum ist die Schiedsgerichtsbarkeit in dem Freihandelsabkommen EU-USA so umstritten? In der öffentlichen Meinung sind daran u.a. jüngste Klagen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat schuldig (es wird immer wieder der schwedische Energiekonzern Vattenfall genannt, der Deutschland wegen der Abschaltung von Kernkraftwerken nach dem Atomausstieg verklagte).
Zudem befürchten einige Nichtregierungsorganisationen, ausländische Investoren könnten mit der Drohung, vor ein Schiedsgericht zu ziehen, bereits im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren Druck auf Staaten ausüben. Die meisten Fachleute sind sich demgegenüber darüber einig, dass Schiedsgerichte bisher im Rahmen von Investitionsschutzabkommen häufig für die erforderliche Neutralität gesorgt haben und der Schlüssel für das Problem in der ausgewogenen Gestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit liegt.
Mehr Informationen: http://dr-thomas-rinne.de/category/internationales-handels-und-wirtschaftsrecht/
Dr. Thomas Rinne, Rechtsanwalt und Abogado
v. Einem & Partner
Goethestraße 7
60313 Frankfurt am Main (Deutschland)
Tel: 49 69 9203479-0
Fax: 49 69 9203479-15
Email: rinne@fra.einem.de
Member of Eurojuris International. National and european lawyers net.