Rechtzeitigkeit einer Banküberweisung

Wirtschaft und Gewerbe
20.05.20081527 Mal gelesen

Mit Urteil vom 03.04.2008 hat der EuGH entschieden, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers ankommt und nicht - wie bisher nach deutschem Recht - auf den Zeitpunkt der Anweisung der Bank des Gläubigers (EuGH, Urteil vom 03.04.2008, C-306/06). Diese Entscheidung eröffnet nun vielen Gläubigern die Möglichkeit, auch rückwirkend für nicht verjährte Zeiträume Verzugszinsen zu verlangen.