MPC Immobilienfonds: Holland 43 in Not – Sparkasse KölnBonn nimmt Anleger in Anspruch

Wirtschaft und Gewerbe
26.05.2014656 Mal gelesen
Die Sparkasse KölnBonn fordert von den Anlegern des MPC Immobilienfonds Holland 43 die ge-flossenen Ausschüttungen heraus. Dabei zögert sie auch nicht, ein Inkassobüro einzuschalten, wenn die Anleger der Zahlungsaufforderung nicht Folge leisten. Was Anleger in dieser Situation tun können, lesen sie

Die Sparkasse KölnBonn nimmt als Gläubigerin der Fondsgesellschaft nun die Anleger in Anspruch. Die Sparkasse war Darlehensgeberin der Holland 43 Fondsgesellschaft. Ein Teil dieses Darlehens wurde Mitte 2013 fällig gestellt. Da der Fonds selbst über die notwendigen finanziellen Mittel nicht verfügt, versucht die Sparkasse nun, sich das Geld von den Anlegern zu holen.

 

Der "43. Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG" (kurz: Holland 43) hat bereits seit 2012 finanzielle Probleme. 2012 lief der Darlehensvertrag mit der Sparkasse KölnBonn aus und der Vermietungsstatus des Fonds sank auf 24%.

 

Mitte 2013 stellte die Sparkasse KölnBonn einen Teil des Darlehens fällig, nachdem ein Sanierungskonzept gescheitert war. Es folgten die Aufforderungen der Sparkasse KölnBonn an die Anleger, die geflossenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Der Holland 43 hat bis dato rund 50% der Anlagesumme ausgeschüttet. Dementsprechend hoch sind die Rückforderungen. Die Sparkasse KölnBonn verfolgt diese behaupteten Ansprüche gegen die Anleger mit Nachdruck und der Androhung gerichtlicher Schritte.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Anleger, die in den Hollandfonds 43 von MPC investiert haben, sollten auf die Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft leisten. Da die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.03.2013, Az.: II ZR 74/11) zur Rückforderung von Ausschüttungen nicht ohne weiteres eingreift, sollten Anleger einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung betrauen. Um zu prüfen, ob der Sparkasse KölnBonn die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich zustehen, sollte von dieser die vollständige Anspruchsdokumentation verlangt werden. Erst mit Vorlage dieser Unterlagen kann tatsächlich entschieden werden, ob eine Zahlungspflicht der einzelnen Anleger gegenüber der Sparkasse KölnBonn besteht.

 

Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits betroffene Anleger bei der Prüfung der von der Sparkasse geltend gemachten Ansprüche.

 

Nutzen Sie gerne auch unseren kostenfreien telefonischen Erstkontakt unter 02241 - 1733-24 mit Rechtsanwältin Bahrig oder unter 02241 - 1733-23 mit Rechtsanwalt Vos.

 

Quelle: eigener Bericht

 

Hartmut Göddecke

Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

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