US.Recht: Umfang einer nachgelagerten Produktbeobachtungspflicht / post sale duty to warn

Wirtschaft und Gewerbe
18.05.20101343 Mal gelesen


Im Bundesstaat New York bemisst sich die Frage des Umfangs einer nachgelagerten Produktbeobachtungspflicht
des Herstellers anhand einer Reihe von Faktoren,zu welchen insbesondere

1. der Grad der Gefährdung, die vom Produktausgeht,
2. die Anzahl von Unfällen die dem Hersteller nach Verkauf des Produkts bekannt geworden sind,
3. die Möglichkeit des Herstellers und die Zumutbarkeit für den Hersteller, die Käufer der ausgelieferten Produkte nachträglich ermitteln zu können und
4. die Beachtung der Weiterentwicklungen des allgemeinen, produktbezogenen Standards ("State of the Art") gehören.

Nach Ansicht der Gerichte im Bundesstaat New York resultiert eine "nachgelagerte" Produktbeobachtungspflicht des Herstellers im Grundsatz aus der Tatsache, dass der Hersteller in einer "einzigartigen und überlegenen" Position sei, dem Gebrauch und der Handhabung seiner Produkte folgen zu können. Verglichen mit der Position von Käufern und Benutzern der Produkte verfüge der Hersteller über die beste Ausgangslage, Kenntnis von zeitlich nach dem Inverkehrbringen des Produkts bekannt werdenden Risiken ("post sale defects or dangers discovered in use"),zu erhalten.

Eine "post sale duty to warn" des Herstellers, so New Yorker Gerichte, erwachse insbesondere dann, "wenn ein Hersteller nach der Herstellung oder dem Verkauf des Produkts durch Verbesserung des allgemeinen, produktbezogenen Standards, welchen die Hersteller zu beachten haben ("advancements in the state of the art,
with which manufacturers are expected to stay abreast") oder aufgrund aufgetretener Unfälle ("post-sale accidents") Kenntnis davon erhält, dass von seinem Produkt Gefahren für Benutzer ausgehen."