Die Anklageschrift gegen den ehemaligen Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte befindet mittlerweile bei dem Hamburger Gericht. Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens liegt jetzt also in den Händen der Richter. Schulte soll danach rund 147 Millionen Euro veruntreut haben. Dieses Geld fehlt in den Kassen der Wölbern-Fonds. Das bekommen die Anleger derzeit hart zu spüren. Allein in den von Paribus übernommenen Fonds tut sich nach Angaben des Emissionshauses eine Lücke von 105 Millionen Euro auf.
Trotz der Bemühungen von Paribus geht es den betreuten Immobilienfonds von Wölbern nicht gut. Die Anleger erhalten wenig bis gar keine Ausschüttungen, in einigen Fonds könnte es zu Nachschussforderungen kommen. Den Frankreich 04 soll es mit einem Fehlbetrag von 16,5 Millionen Euro besonders hart getroffen haben. Da der Mieter in naher Zukunft zudem ausziehen wird, steht nun die schwere Entscheidung an, ob die Immobilie verkauft oder renoviert werden soll. Der geschätzte Verkaufserlös würde lediglich das Bankdarlehen decken. Die Anleger stünden vor einem Totalverlust ihrer Investitionssumme. Eine Renovierung müsste von den Anlegern durch hohe Nachschüsse finanziert werden. Aber auch dann steht es in den Sternen, ob ein neuer Mieter gefunden wird. Für die Anleger ist es eine Situation wie Baum und Borke.
Erschwerend kommt auch in einigen anderen Immobilienfonds hinzu, dass die Mietverträge auslaufen oder neue Kreditverhandlungen anstehen. Für die betroffenen Anleger sind das zusätzliche Unwägbarkeiten, die schlimmstenfalls im Totalverlust enden können.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Noch brüstet sich Paribus damit, dass bisher kein Fonds "gekippt" sei. Schon allein in Anbetracht der finanziellen Löcher, die Schulte gerissen haben mag, wird es schwer, alle diese zu stopfen. Aber die betroffenen Anleger sollten jetzt nicht im Schreck erstarren sondern sich anwaltlichen Rat holen, um sich bestenfalls schadlos zu halten. Bei der Investition in einen geschlossen Immobilienfonds - wie die von Wölbern Invest - handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, mit der entsprechende Risiken einhergehen. Anleger, die bei der Zeichnung über Risiken wie beispielsweise das des Totalverlustes nicht aufgeklärt wurden, könnten Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank haben. Auch über geflossene Provisionen muss eine Bank aufklären.
Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE betreuen bereits viele betroffene Anleger der verschiedenen Wölbern-Fonds erfolgreich. Auch auf die Forderung der Fondsgesellschaft, Nachschüsse oder geflossene Ausschüttungen (zurück-)zuzahlen sollten Anleger nicht leisten, ohne zuvor mit einem Anwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht gesprochen zu haben.
Gerne übernehmen die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE diese Beratung für Sie.
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Quelle: eigener Bericht, Onlineausgabe des Manager Magazins vom 25. März 2014
Hartmut Göddecke
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