Denn viele Schweizer Banken verlangen inzwischen bis zum Jahresende das Einverständnis zur Weitergabe der Daten an die deutschen Finanzbehörden. Andernfalls droht ein Abbruch der Geschäftsbeziehungen.
Mancher Anleger hoffen dann auf die strafbefreienden Wirkungen einer Selbstanzeige. Doch die gibt es in der jetzigen Form wohl nur noch für einen begrenzten Zeitraum.
Denn durch den Fall Hoeneß ist die Selbstanzeige ins Gerede gekommen. Längst hat die große Koalition die Selbstanzeige ins Visier genommen. So ist eine Verlängerung der Erklärungsfrist auf 10 Jahre unter Ausschluss einer Schätzung geplant.
Dies wird insbesondere dann kritisch, wenn die Banken die notwendigen Steuerunterlagen nicht mehr für die letzten 10 Jahre zur Verfügung stellen können. Dann ist dem Steuersünder die - womöglich teure, aber immerhin bislang mögliche - Chance auf eine teilweise Steuerschätzung abgeschnitten.
Der Rettungsschirm ist also da - man muss nur rechtzeitig die Reißleine ziehen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Warten Sie nicht, bis die drohende Gesetzesänderung da ist. Denn dann werden die Möglichkeiten der Selbstanzeige voraussichtlich erschwert oder (faktisch) unmöglich gemacht. Die Zeit des Steuersparmodels Schweiz wäre dann vorbei. Wer jetzt noch ohne Strafe ausgehen möchte, sollte umgehend die notwendigen Schritte der Selbstanzeige einleiten.
Hierbei stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Göddecke mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
Quelle: eigener Bericht
Hartmut Göddecke Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
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