Kunden, die sich an Erdöl-/ Erdgasprojekten in den USA über eine Hamburger Verwalterfirma beteiligt haben, wurden Beteiligungsverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Zeichnung vorgelegt.
Wegen der bei Vertragsschluss fehlerhaft erteilten Belehrung über das Recht zum Widerruf ist ein solcher auch heute noch möglich, mit der Folge, dass Anleger das eingesetzte Kapital zurückverlangen können. Insbesondere kann durch den Widerruf der Inanspruchnahme auf einen Kapitalnachschuss entgegengetreten werden.