SolarWorld - Für die Anleihegläubiger wird es ernst | KAP Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger

SolarWorld - Für die Anleihegläubiger wird es ernst | KAP Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger
18.05.2013427 Mal gelesen
SolarWorld AG hat zu zwei separaten Gläubigerversammlungen eingeladen. Bei jener Versammlung soll jeweils ein gemeinsamer Vertreter für jede Anleihe bestimmt werden. Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist für Anleihegläubiger sehr wichtig.

München, 17.05.2013 - Die finanziell angeschlagene SolarWorld AG leitet nun im Rahmen der Restrukturierung die ersten Schritte für einen Schuldenschnitt bei ihren Anleihegläubigern ein. Sehr kurzfristig hat sie die Anleihegläubiger zu zwei separaten Gläubigerversammlungen am 22. und 23.05.2013 11 Uhr nach Bonn eingeladen. Bei diesen Gläubigerversammlungen soll ein gemeinsamer Vertreter für jede Anleihe gewählt werden.

Für die Anleihe 6,375% Solar World AG 11/16(WKN A1H3W6, ISIN XS0641270045) findet am Mittwoch, den 22. Mai 2013 und für die Anleihe 6,125%SolarWorld AG 10/17(WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) am Donnerstag, den 23. Mai 2013 die Gläubigerversammlung statt.

Nach Ansicht der auf die Vertretung von Anlegern spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte ist die Gläubigerversammlung eine wichtige Angelegenheit für die Anleihegläubiger: "Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist für die Anleihegläubiger äußerst entscheidend, denn der gemeinsame Vertreter soll dann die Interessen der Anleger im Restrukturierungsverfahren gegenüber der SolarWorld AG vertreten." wie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, erläutert. Hier macht Krause deutlich: "Nach der Wahl eines gemeinsamen Vertreters mit umfassenden Befugnissen die Anleihegläubiger in der Restrukturierung dem gemeinsamen Vertreter "auf Gedeih und Verderb" ausgeliefert."

Dies führt bereits im Vorfeld zu Gerangel der potentiellen Interessenvertreter. Hierbei ist äußerst interessant, dass es zu den personellen Vorschlägen der SolarWorld AG für einen gemeinsamen Vertreter bereits Gegenanträge der Deutschen Bank AG gibt. Laut SolarWorld AG basieren ihre Vorschläge auf Anregungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK).

Eine wichtige Entscheidung für die Anleihegläubiger. Da in der Gläubigerversammlung Beschlüsse mit den anwesenden und abgegebenen Stimmen gefasst werden, ist es für Anleger entscheidend entweder selbst zu erscheinen und die Stimmen abzugeben oder einen instruierten und erfahrenen Vertreter für die Wahrnehmung und Stimmabgabe der Versammlung zu beauftragen. Interessant dürfte neben der Wahl des gemeinsamen Vertreters auch der zu erwartende Bericht des Vorstandes der SolarWorld AG über den Stand der Sanierung sein.

Da Information und Meinungsaustausch im Vorfeld einer solchen Gläubigerversammlung immens wichtig sind, bietet KAP Rechtsanwälte geschädigten Anlegern unterwww.Solarworld-Forum.de die Möglichkeit, sich mit anderen geschädigten SolarWorld AG Anlegern auszutauschen und beispielsweise das Für und Wider eines gemeinsamen Vertreters zu erörtern.

KAP Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihrer Mandanten in Gläubigerversammlungen und im gesamten Restrukturierungsprozess der SolarWorld AG und beraten bezüglich der darüber hinausgehenden Möglichkeiten der Schadloshaltung.

Mehr Infos zum Thema SolarWorld Anleihen: www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/solarworld/

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