Nach erfolgter Zahlung bestünden - so die Deltoton GmbH - dann keine wechselseitigen Ansprüche mehr.
Totalverlust und Nachschusspflicht
Über die Deltoton GmbH (ehemals Frankonia Direkt AG, Frankonia Wert AG und Frankonia Sachwert AG) und ihre verlustreichen Geschäfte hat die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bereits hinlänglich berichtet. Nunmehr läutet die Deltoton GmbH den nächsten Akt in diesem unwürdigen Spiel ein: Anleger, die ihre Beteiligungen mit Wirkung zum 31.12.2011 ordentlich gekündigt haben oder denen beispielsweise aufgrund Zahlungsverzugs seitens der Deltoton GmbH (außerordentlich) gekündigt wurde, erhalten in diesen Tagen Post, mit welcher die sog. Auseinandersetzungsguthaben mitgeteilt werden. Von Guthaben kann in vielen Fällen aber keine Rede sein. Vielmehr werden die geschädigten Anleger unmissverständlich zur Zahlung mitunter hoher Geldbeträge aufgefordert. Nach der von Deltoton vorgelegten Berechnung sollen die betroffenen Anleger also nicht nur ihre gesamten, in die atypisch stillen Beteiligungen investierten Ersparnisse verloren haben; darüber hinaus sollen sie weitere Zahlungen an die Anlagegesellschaft leisten. Beinahe zeitgleich, am 11.02.2013, hat die Deltoton GmbH ihre Kunden-Hotline eingestellt. Künftig können Anleger ihre berechtigten Fragen nur noch schriftlich bzw. per Mail stellen und sollen sodann "kurzfristig" schriftliche Antworten erhalten. Man darf gespannt bleiben.
Abrechnungen unbedingt prüfen lassen
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern, die Mitteilungen über angebliche Negativsalden nicht kritiklos hinzunehmen, sondern einer näheren Überprüfung zu unterziehen. Insoweit fällt auf, dass die Deltoton GmbH in keinem der hier bekannt gewordenen Fälle einen belastbaren Nachweis über die einzelnen Positionen den Abrechnungen vorlegt. Nach den Vorstellungen der Verantwortlichen der Deltoton GmbH sollen die Anleger also ohne jeden Nachweis erhebliche Zahlungen leisten. Dies vor dem Hintergrund, dass die Mitteilungen der Deltoton GmbH das Ergebnis einer Beteiligungsdauer von wenigstens 10 Jahren beinhalten. Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen haben die betroffenen Anleger aber umfassende Einsichts- und Kontrollrechte, die es ermöglichen, die Geschäftsunterlagen einschließlich der Jahresabschlüsse zu sichten, um so die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Für diese umfangreiche Tätigkeit sind die Anleger in aller Regel auf die Unterstützung von Experten angewiesen.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.