SiC Processing GmbH: Abstimmung für G&P GmbH & Co. KG empfohlen; Schadensersatzansprüche für Anleger wegen Prospekthaftung möglich

SiC Processing GmbH: Abstimmung für G&P GmbH & Co. KG empfohlen; Schadensersatzansprüche für Anleger wegen Prospekthaftung möglich
19.03.2013647 Mal gelesen
SiC-Anleihengläubigern wird empfohlen, für G&P als gemeinsamen Vertreter zu stimmen. Interessenkonflikte mit Nordic Capital sind nicht erkennbar. G&P verfügt über einschlägige Sanierungsexpertise. Darüberhinaus scheinen für SiC-Anleihegläubiger Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung möglich.

Bis 20.03.2013 um 24.00 Uhr sind Anleihegläubiger der SiC Processing GmbH aufgerufen, darüber abzustimmen, ob das Münchner Unternehmen G&P GmbH & Co. KG zum gemeinsamen Vertreter der Anleihengläubiger der SiC Processing GmbH bestellt werden soll, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte  

"Wir denken, dass für die Bestellung von G&P GmbH & Co. KG und für die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gestimmt werden sollte und haben unseren Mandanten geraten, derart abzustimmen."

"Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters halten wir an sich für sinnvoll. Im konkreten Fall sind wir zudem überzeugt, dass G&P hierfür nicht ungeeignet ist. Unsere Recherchen und Gespräche mit den Geschäftsführern von G&P und des Robus-Fonds, der die Bestellung von G&P betreibt, haben keine Anhaltspunkte ergeben, dass G&P dem Lager von Nordic Capital Fund VII, also dem SiC-Mehrheitseigentümer zugerechnet werden kann. Ein Interessenkonflikt bei G&P ist also nicht erkennbar. Vielmehr ist nachvollziehbar, dass es sich bei Robus um einen Investmentfonds handelt, dessen Interessen den Interessen der restlichen Anleihengläubiger weitgehend ähnlich sind: nämlich das Erzielen eines möglichst hohen Erlöses aus der Anleihe. Hinzu kommt, dass Robus die Firma One Square Advisors als Restrukturierungsberater für die SiC-Sanierung beauftragen will und wir aus eigener Fall-Kenntnis gut wissen, dass diese Firma über einschlägige Sanierungs- und Restrukturierungsexpertise verfügt und nicht ins Lager von Nordic Capital zu rechnen ist."

"Darüber hinaus prüfen wir bereits für viele SiC Processing Anleihengläubiger Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung. Denn es gibt Indizien, dass der Anleihenpropekt vom Februar 2011 die tatsächlichen wirtschaftlichen Risiken der SiC-Anleihe nicht ausreichend deutlich benannt hat. Auch ist eine Prospektaktualisierung unterblieben. Für unsere Mandanten werden wir daher sehr wahrscheinlich Haftungsansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, also auch die Mutter von SiC und die dahinterstehenden Fonds geltend machen, damit SiC-Anleger ihren Schaden ersetzt bekommen. G&P und Robus-Fonds haben Interesse bekundet, sich diesem Vorhaben anzuschließen."

Anleihegläubiger können sich gerne an uns wenden: Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall SiC Processing GmbH vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

www.dr-spaeth.com; kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61