SEB Immoinvest und das Kaufangebot aus Dublin

SEB Immoinvest und das Kaufangebot aus Dublin
15.02.20131055 Mal gelesen
Ein Angebot, Fondsanteile zu kaufen, erreichte die Anleger des Fonds SEB Immoinvest. Welche Alternativen gibt es für Anleger, die nicht auf das aktuelle Kaufangebot eingehen möchten und sich trotzdem von ihren Anteilen trennen möchten?

Die Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest erhielten Post - jedoch enthielt diese keine "offizielle" Mitteilung des Fondsmanagements, sondern das Angebot des irischen Unternehmens Burlington Loan Investment, welches sich für die Fondsanteile interessiert. Das öffentliche Angebot wurde von den Depotbanken an die Anleger des SEB Immoinvest weitergeleitet. Dem Schreiben lässt sich entnehmen, dass im Rahmen eines bestimmten Kontingents für einen Anteil des Fonds SEB Immoinvest 26 Euro angeboten werden. Das Angebot ist befristet und läuft bis zum 27.02.2013. Doch dieses Angebot gilt nur unter bestimmten Bedingungen. In den umfangreichen, im Internet einsehbaren Unterlagen, die ebenfalls zu diesem Angebot gehören, befinden sich Einschränkungen des Angebotes.

 

Es gehören weitere Unterlagen zu dem Angebot

 

In Nr. 3.3 der Internet-Unterlagen ist zu lesen, dass das Kaufangebot nur dann gilt, wenn der Börsenpreis der SEB Immoinvest-Anteile bis 27.02.2013 nicht um mehr als 2,60 Euro unter den Angebotspreis von 26 Euro gefallen ist. Selbst wenn diese Bedingung nicht eintritt, liegt der angebotene Kaufpreis in etwa auf dem Niveau des Erlöses, welchen Anleger selbst bei einem börsentäglich möglichen Verkauf an der Börse erzielen können.

 

Der von dem Fondsmanagement ausgegebene Preis je Anteil liegt aber bei ca. 40 Euro - also sowohl über dem Börsenpreis als auch dem gebotenen Preisen. Insofern stellt sich für trennungswillige Anleger, ob und welche Alternativen zu einem Verkauf gibt. Denn die Abwicklung des Fonds - welche den Anlegern vor einigen Wochen eine Ausschüttung in Höhe von 1,24 Euro je Anteil einbrachte - wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Eine Möglichkeit sind rechtliche Überprüfungen des Engagements eines Anlegers bei dem Fonds SEB Immoinvest. Denn im Fall einer in der Praxis alles andere als seltenen Falschberatung stehen den Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Dass es sich bei der rechtlichen Überprüfung der Anlageberatung um einen lohnenden Ansatzpunkt handelt, zeigt sich in der Praxis immer wieder. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Anlageberatung durfte Risiken wie die Schließung nicht aussparen

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert, dass Anleger über die Risiken eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt wurden. Hierzu zählen insbesondere das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation, die jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen innewohnen. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des SEB Immoinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen haben schon viele Anlageberatungsgespräche zur Investition in den SEB Immoinvest überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest

Infoseite SEB Immoinvest

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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