Berater klagen erfolgreich gegen Clerical Medical

Berater klagen erfolgreich gegen Clerical Medical
12.02.20131533 Mal gelesen
Das OLG Celle hat einem Vermittler von CMI-Produkten 750.000 Euro zugesprochen

"Wenn schon die Vermittler klagen, dann kann man sich vorstellen, welche Informationen noch beim Anleger ankommen!" Laut Arne Podewils, Partner von mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, hört in seiner täglichen Praxis immer wieder die Beschwerden von Vermittlern von fremdfinanzierten Rentenkonzepten, dass sie es mit ihren Kunden "nur gut gemeint" hätten und selbst unvollständige oder fehlerhafte Beratungsunterlagen erhielten.

Die Beschwerden beziehen sich dabei auf sämtliche Konzepte, beispielsweise die Schnee-Rente, der System-Rente, die Lex-Konzept-Rente usw. Die Vermittler beklagen, dass sie an der Vermittlung dieser Produkte kein Geld verdient hätten, sondern die Produkte ihnen "jede Menge Geld gekostet hätten".

Wegen der dramatisch schlechten Entwicklung der fremdfinanzierten Rentenkonzepte, wegen der die Anleger sich häufig mit einem Schuldenberg in sechsstelliger Höhe konfrontiert sehen, müssen die Berater viel Zeit investieren um geschädigte Kunden zu beruhigen und bei der Schadensminderung mithelfen. Erschwerend kam für die Berater in der Vergangenheit hinzu, dass sie von der Clerical Medical (CMI) durch Streitverkündungen in die langwierigen und möglicherweise kostenintensiven Klageverfahren ihrer (ehemaligen) Kunden gegen die CMI hineingezogen wurden.

Ganz zu schweigen natürlich von den Beratern, die im guten Glauben an ihre Produkte, selbst hohe Beträge investiert haben. Doch es gibt in der unerträglichen Situation seit geraumer Zeit Schützenhilfe durch die Rechtsprechung. So hat der Bundesgerichtshof bereits im vergangenen Jahr den Anlegern Erfüllungsansprüche zugesprochen, nach denen die CMI die vertraglich zugesagten Zahlungen leisten muss, sofern der Berater nicht über einen Vorbehalt der CMI aufgeklärt hat. Sollten die Auszahlungen aus der Versicherung, wie vertraglich zugesagt, häufig mit einer 1%igen Erhöhung pro Jahr vorgesehen, ausgezahlt werden, bestünde kaum ein wirtschaftlicher Schaden, so der Spezialist Podewils.

Allerdings können sich Berater auch auf Schadensersatzansprüche gegen die CMI stützen. So hat ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Celle das "Prinzip CMI" recht deutlich demaskiert. Geklagt hatten zwei Finanzberater, die selbst Produkte von Clerical Medical gekauft und diese einer Vielzahl von Kunden aus Überzeugung ebenfalls empfohlen hatten. Das OLG Celle sprach einem Kläger 750.000 Euro zu und verneinte die Frage an einer Mitschuld des Beraters an vorliegenden Falschberatungen. Es ging in Celle um fremdfinanzierte Rentenkonzepte wie die "LEX-Konzeptrente" und den "Europlan".

Fachanwalt Podewils, der selbst zahlreiche Käufer von Finanzprodukten von Clerical Medical in Schadensersatzklagen vertritt, sieht das Urteil als logische Konsequenz der aktuellen Rechtsprechungen und auch als Indiz dafür, wie der Vertrieb der CMI in Deutschland erfolgt: "Wenn schon die Berater nicht wirklich Bescheid wussten, dann kann der Kunde nicht über sämtliche Risiken aufgeklärt worden sein!"

Mit dem OLG Celle hatte ein weiteres Oberlandesgericht der Vorgabe des BGH aus Juli 2012 entsprochen. Rechtsanwalt Podewils empfiehlt Opfern von Clerical-Medical-Falschberatung aus diesen Entscheidungen weitere Sicherheit zu ziehen und Schadensersatzklagen anzustrengen. Die gilt auch dann, wenn Kunden nicht über eine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung verfügen. Prozessfinanzierungsgesellschaften schätzen die Erfolgsaussichten solcher Prozesse als derart gut ein, dass sie eine Kostenübernahme gegen Zahlung eines Honorars im Falle eines Erfolges anbieten.

Weitere Themen rund um Rentenmodelle: www.rentenmodelle-geschaedigte.de

Arne Podewils

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

mzs Rechtsanwälte GbR
Goethestr. 8-10
D-40237 Düsseldorf

Telefon: 49 211 69 002-0
Telefax:  49 211 69 002-24
podewils(at)mzs-recht.de