KanAm Grundinvest: Falsche Anlageberatung löst Anspruch auf Schadensersatz aus

KanAm Grundinvest: Falsche Anlageberatung löst Anspruch auf Schadensersatz aus
11.02.2013512 Mal gelesen
Was können Anleger des aufgelösten Fonds KanAm Grundinvest unternehmen, wenn sie befürchten, zum Opfer einer falschen Anlageberatung geworden zu sein?

Der offene Immobilienfonds KanAm Grundinvest gehört zur der nicht kleinen Gruppe der in der Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds. Nachdem der Fonds vor etwa einem Jahr aufgelöst wurde, ist das Geld zahlreicher (Klein)Anleger von der Abwicklung betroffen. Für diese war die Auflösung des Fonds KanAm Grundinvest nicht selten ein Schock. Denn nicht jeder Anleger hat in der Anlageberatung erfahren, dass eine Liquidation möglich ist.

 

Dabei wohnt das Risiko einer Schließung und das Risiko einer Liquidation jedem offenen Immobilienfonds von Gesetzes wegen inne! Wurden Anleger des Fonds KanAm Grundinvest bei ihrer Anlageberatung hierüber nicht aufgeklärt, stellt sich die dringende Frage, ob schadensersatzauslösende Beratungsfehler vorliegen. Dass es sich hier bei um einen Aufklärungsfehler handelt, zeigt ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes Urteil, in welchem das Oberlandesgericht Oldenburg feststellt, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds über das Risiko einer Auflösung zu informieren sind.

 

Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten die Anleger zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden und ihnen musste der vollständige Verkaufsprospekt des KanAm Grundinvest rechtzeitig angeboten werden. Ob und welche Pflichten von Beratern verletzt wurden, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten und beraten bereits Anleger des Fonds KanAm Grundinvest. Bei diesem Fonds sowie für hunderte Anleger weiterer Immobilienfonds wurden Anlageberatungsgespräche überprüft und oftmals Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche gefunden. Es wurden bereits Klagen für Anleger verschiedener offener Immobilienfonds erfolgreich bei Gericht durchgefochten.

 

Können die Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden,  kann die Beteiligung am KanAm Grundinvest rückabgewickelt werden. Dann sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich nie an dem offenen Immobilienfonds beteiligt. Somit kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen es den Anlegern ermöglichen, ihr investiertes Geld vor dem (im Ergebnis noch offenen) Ende der Liquidation zurückzubekommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest, die auf Anraten ihrer Sparkasse, Volksbank oder einer anderen Bank in den Fonds investierten. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche verjähren können und dann nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Weiterlesen unter:

Infoseite KanAm Grundinvest

 

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