MPC Best Select 3: Was können Anleger unternehmen, wenn sie falsch beraten wurden?

MPC Best Select 3: Was können Anleger unternehmen, wenn sie falsch beraten wurden?
11.02.2013330 Mal gelesen
Nicht jedem Anleger wurde eine Kapitalanlage empfohlen, die zu ihm passte. Welche Rechte können Anleger des Fonds MPC Best Select 3 geltend machen, wenn sie befürchten falsch beraten worden zu sein?

Nicht jede Prognose lässt sich reibungslos in die Wirklichkeit umsetzen. Der Fonds MPC Best Select 3 und dessen Entwicklung stellen diesbezüglich keine Ausnahme dar. Zumindest die Renditen blieben für die Anleger des MPC Best Select 3 bislang hinter den Anpreisungen zurück, denn bislang wurden lediglich insgesamt 6,4 % bzw. 9,4 % an die Anleger ausgeschüttet. Der MPC Best Select 3 engagiert sich in verschiedenen Fondsarten. Jedoch gerieten in den vergangenen Monaten ganze Segmente der geschlossenen Fonds in Schwierigkeiten.

 

Die Branche der Schiffsfonds hat unter einer erheblichen Krise zu leiden. Auch die verschiedenen Zielfonds des MPC Best Select 3 wurde von dieser Krise nicht ausgespart. Ein Beispiel ist Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 2, der frisches Geld benötigt. Auch der Schwester-Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1 geriet Ende 2012 in die Bredouille. Doch die Schiffsfonds sind nicht die einzigen angeschlagenen Fonds in den Reihen des MPC Best Select 3. Verschiedene MPC Lebensversicherungsfonds machten Ende 2012 wegen einer Ankündigung seitens MPC Capital von sich reden. So soll wohl bei allen MPC Leben Plus oder MPC Britische Leben plus letztendlich zu Verlusten von bis zu Drittel oder mehr zu befürchten sein.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen?

 

Angesichts dieser alles andere als erfreulichen Situation der Zielfonds des MPC Best Select 3 kann sich für Anleger durch aus die Frage stelle, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen. Eine Option ist die Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein in der Praxis oftmals erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Anlageberatung. Im Fall einer Falschberatung bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger. Doch wann ist eine Anlageberatung ordnungsgemäß und wann weißt sie Fehler auf?

 

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts, in welchem der MPC Best Select 3 dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

Ob die Anleger des MPC Best Select 3 tatsächlich erfolgreich Ansprüche geltend machen können, können spezialisierte Anwälte anhand des individuellen Beratungsgesprächs beurteilen. Anleger, die befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger des Fonds MPC Best Select 3, denen der Fonds beispielsweise von Beratern der SEB Bank oder der Sparkasse empfohlen wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite MPC Select Fonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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