AXA Immoselect: Welche Alternativen gibt es für Anleger, falls 2013 die Auszahlungen erneut auf sich warten lassen?

AXA Immoselect: Welche Alternativen gibt es für Anleger, falls 2013 die Auszahlungen erneut auf sich warten lassen?
01.02.2013801 Mal gelesen
Eine Alternative zum weiteren Warten ist die Prüfung von Schadensersatzansprüchen der Anleger des AXA Immoselect. Von Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen erstrittenes oberlandesgerichtliches Urteil bestätigt, dass Anleger vor der Investition über Risiko der Liquidation aufgeklärt werden müssen.

Für die Anleger des AXA Immoselect bestand die Liquidation des offenen Immobilienfonds bislang in erster Linie aus teilweise vergeblichem Warten. Denn gleich die erste Auszahlung im April 2012 entfiel. Im Dezember 2012 war es dann aber soweit und die Anleger konnten 1,55 Euro je Anteil des Fonds AXA Immoselect einstreichen. Wie es um die künftigen Auszahlungstermine bestellt ist, kann nur abgewartet werden. Der nächste reguläre Termin ist im April 2013.

 

Nicht jeder Anleger ist mit dem bisherigen Verlauf der Liquidation zufrieden. Daher haben sich im vergangenen Jahr 2012 bereits dutzende Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gewandt, um prüfen zu lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Solche Ansprüche ergeben sich beispielsweise, wenn Anleger vor der Investition in den AXA Immoselect fehlerhaft beraten werden. Doch wann liegen Beratungsfehler vor bzw. was musste den Anleger in der Anlageberatung erklärt werden?

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss sich an den Wünsche und Ziele des Anlegers orientieren. Anhand dieser Vorgaben mussten die Berater eine Kapitalanlage auswählen und einem zweiten Schritt die Kunden über die Funktionsweise und die Risiken informieren. Beispielsweise musste auf das Risiko hingewiesen werden, dass der AXA Immoselect - wie geschehen - geschlossen werden kann und auch aufgelöst werden kann.

 

Urteil: Über Möglichkeit der Liquidation mussten Anleger aufgeklärt werden

 

Hinsichtlich des Auflösungsriskos, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen kürzlich ein Urteil beim Oberlandesgericht Oldenburg. Das Gericht stellt in diesem Urteil fest, dass vor der Investition in einen offenen Immobilienfonds von den Beratern darauf hingewiesen werden muss, dass ein solcher Fonds nicht nur geschlossen werden kann, sondern dass eine Schließung auch in eine Liquidation münden kann. Denn die Liquidation ist gesetzlich vorgesehen, wenn der offene Immobilienfonds spätestens zwei Jahre

 

Anleger, die befürchten, dass ihr Beratungsgespräch diesen oder ähnliche Fehler aufwies, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob und wie erfolgreich sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wie es um die konkreten Erfolgschancen bestellt ist, können spezialisiert Anwälte anhand des konkreten Anlageberatungsgesprächs ermitteln.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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