Das Solarunternehmen SolarWorld AG stürzte in den vergangenen Monaten - wie viele andere deutsche Solarunternehmen auch - in eine finanzielle Krise, da erheblicher Konkurrenzdruck auf dem Markt für Solarmodule herrscht. Daher strebt die SolarWorld AG eine "finanzwirtschaftliche Restrukturierung" an. Dies betrifft ausweislich der Pressemitteilung vom 24.01.2013 auch die SolarWorld Anleihen.
Die Solar World AG hatte zwei Anleihen aufgelegt: Im Jahr 2010 die Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225); ein Jahr später folgte die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045). Was bedeuten die in Aussicht gestellten "gravierenden Einschnitte bei den Anleihen SolarWorld AG 10/17 und SolarWorld AG 11/16? Im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung ist anzunehmen, dass die Anleger wohl Abstriche finanzieller Natur hinnehmen müssen.
Anleger, die in SolarWorld Anleihen investierten und angesichts der anstehenden Veränderungen befürchten, dass ihre Interessen als Kleinanleger gefährdet sind, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Zum einen können so die Rechte der Anleger bei der anstehenden Sanierung gewahrt werden, zum anderen können auch weitere mögliche Alternativen für die Anleger der SolarWorld Anleihen überprüft werden. Beispielsweise bestehen Schadensersatzansprüche, wenn den Anleger vor der Investition beraten wurden und die Beratung fehlerhaft war.
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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