Der Immobilienfonds IVG EuroSelect 11 investiert in die Londoner Büroimmobilie "20 Moorgate". Dass die Fondsimmobilie auf den britischen Inseln steht, sorgte jedoch dafür, dass der Fonds trotz stabiler Einnahmen zum wiederholten Mal die Ausschüttungen für die Anleger reduzieren musste. Dafür verantwortlich ist die negative Kursentwicklung zwischen Britischem Pfund und Euro. Und auch künftige Ausschüttungen des IVG EuroSelect 11 Moorgate werden wohl reduziert sein, da bei der Anschlussvermietung des Bürogebäudes Zugeständnisse gemacht werden mussten, für die eine finanzielles Polster gebildet werden muss.
Das Wechselkursrisiko bei einer Investition in ausländische Immobilien ist nur eines von vielen Risiken, die einem Immobilienfonds innewohnen. Doch nicht jedem Anleger wurde vor der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds erläutert, wie ein solcher Fonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem ein Verlustrisiko, da geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, welche sich auf dem Markt bewähren müssen. Daher ist der IVG EuroSelect 11 Moorgate keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.
Anlageberatung musste über Risiken aufklären
Wurden Anleger nicht hierüber aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen - sei es Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 11 Moorgate bestehen.
Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 11, die das Gefühl haben, dass bei ihrem Beratungsgespräch sie nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des IVG EuroSelect 11, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in IVG Immobilienfonds investierten.
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