Zur fehlenden Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Kennzeichenrechtsstreitsache

Wirtschaft und Gewerbe
22.01.2013241 Mal gelesen
Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 2.1.2013 - 6 W 130/12 einen Eilantrag in einer Kennzeichenrechtsstreitsache deswegen abgewiesen, weil der Verletzer seit zehn Jahren unter dem angegriffenen Zeichen am Markt präsent war, ohne dass dies der Kennzeichenrechtsinhaber bemerkt hätte.

Aufgrund der Umstände, dass der Verletzer seit zehn Jahren unerkannt von dem Kennzeichenrechtsinhaber am Markt tätig war und zudem die Kennzeichenrechtsinhaberin auch lediglich zufällig auf die Rechtsverletzung gestoßen ist, rechtfertigen nach der Ansicht des OLG Frankfurt den Schluss, dass die Interessen der Rechteinhaberin lediglich in sehr geringfügigem Umfang beeinträchtigt werden, so dass sie zur Verfolgung ihrer Ansprüche auf den Weg des Klageverfahrens verwiesen werden könne.