Werbung mit gesundheitsfördernder Wirkung

Wirtschaft und Gewerbe
18.01.2013325 Mal gelesen
Das OLG Koblenz hatte in einer Entscheidung vom 10.01.2013 - 9 U 922/12 die Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen in Bezug auf gesundheitsfördernde Wirkung zu beurteilen.

Der 9. Zivilsenat des OLG Koblenz verlangt für eine ordnungsgemäße Werbemaßnahme betreffend gesundheitsfördernde Wirkung, dass der Werbende auf Verlangen hierfür einen hinreichenden wissenschaftlichen Nachweis erbringen können muss. Kann er dies nicht, so sei die entsprechende Werbemaßnahme geeignet Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend zu täuschen und damit irreführend.

In dem zu entscheidenden Fall sah daher das OLG die Werbemaßnahme eines Warenhauses, welches Fitnesssandalen damit beworben hatte, dass diese helfen könnte, Cellulite vorzubeugen sowie helfen könnte, die Muskulatur zu kräftigen, mangels wissenschaftlichen Nachweises hierzu als wettbewerbswidrig an.