WGFH04 Hypothekenleihen-Kaufangebote: Anlegern sollten genau rechnen!

WGFH04 Hypothekenleihen-Kaufangebote: Anlegern sollten genau rechnen!
27.12.2012607 Mal gelesen
Anlegern, welche die WGF 6,35 % Hypothekenanleihe 2009/2014 in ihrem Depot haben, gehen nach der Insolvenz der WGF AG Kaufangebote für ihre Anleihen zu. Jedoch sollten Anleger nicht übereilt verkaufen, sondern zuvor genau rechnen.

Das Schreiben, welches die ING DiBa einem Anleger der WGF Hypothekenanleihe WGFH04 zukommen ließ, trägt den imposanten Titel: "Kapitalmaßnahme - WGF Westf. Grundb. u. Finanzv. AG Hypothekenanleihe v. 09 (09/14) Übernahme- Abfindungsangebot - freiwillige Barabfindung". Dem anschließenden Schreiben lässt sich entnehmen, dass es sich um ein schlichtes Kaufangebot handelt, bei dem die Valora Effekten Handel AG einen Preis vom 15,25 % des Nennbetrags bietet.

 

Ob die Anleger der Anleihe WGFH04 auf dieses Angebote eingehen, müssen sie selbst entscheiden - auf jeden Fall sollten Anleger genau kalkulieren. Vor allem sollten sich Anleger bewusst sein, dass die Insolvenzanmeldung der WGF AG nicht automatisch mit einem Totalverlust gleichzusetzen ist. Zwar ist der letztendlich Ausgang des Insolvenzverfahrens ungewiss und es ist durchaus möglich, dass die Anleger nicht sämtliche Forderungen in voller Höhe durchsetzen können, dennoch sollten Anleger lieber zweimal überlegen, ob sie wirklich davon ausgehen, dass sie im Insolvenzverfahren Verluste in Höhe 84,75 % und mehr erleiden werden. Denn erst dann wäre das Kaufangebot lukrativer.

 

Die betroffenen Anleger sollten in ihre Überlegungen auch einbeziehen, dass ihnen im Insolvenzverfahren auch Rechte zustehen, die sie geltend machen können. Darüberhinaus können spezialisierte Anwälte auch prüfen, ob Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber (zahlungsfähigen) Schuldner zustehen. Hierbei ist beispielsweise an Ansprüche wegen falscher Anlageberatung oder an eine mögliche Haftung der Verantwortlichen der WGF AG zu denken.

 

An Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wandten sich bereits hunderte Anleger, die sich einer Interessengemeinschaft anschließen möchten. Das Ziel der Interessengemeinschaft ist es, auf das Insolvenzverfahren einzuwirken und für mehr Kontrolle und Transparenz für die Gläubiger/Anleger zu sorgen. Daneben sind die bereits erwähnten Schadensersatzansprüche zu überprüfen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft WGF AG

 

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