Grund für den Ausschluss ist laut Börse Düsseldorf das Fehlen eines testierten Jahresabschlusse der WGF AG für das Geschäftsjahr 2011. Hier hatte das Unternehmen eine letzte Nachfrist bis zum 30. November 2012 erhalten.
Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist die Nichtvorlage des Jahresabschlusses "ein schlechtes Zeichen. Unter Umständen könnte dies ein Zeichen dafür sein, dass die wirtschaftliche Situation ernster ist als bisher angenommen", so Dr. Späth.
Auch die Anleihenkurse der WGF AG sind bereits massiv eingebrochen und notieren zum 10.12.2012 nur noch mit ca. 43 - 60 % des Nominalbetrages. "Dies zeigt, dass die Anleger wohl das Vertrauen in die vollständige Rückzahlung verloren haben", so Dr. Späth.
WGF hatte bereits im Jahr 2010 in seinem Kerngeschäftsfeld, dem Immobilienhandel, Verluste erlitten. Anleger sollten die weitere Situation bereits jetzt genau beobachten und ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen.
Am 14. Dezember wird auch die Anleihe WGFH06 zur Rückzahlung fällig, hier sollten Anleger unbedingt genau überwachen, ob die Auszahlung rechtzeitig erfolgt und ggf. rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten.
Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte ist bereit seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig uns insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH), vertreten wurden hierbei über 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.
Mehr Informationen: http://www.dr-spaeth.com/ und "Infos zu WGF-Anleihen"
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