CS Euroreal: Auszahlung Dezember 2012 bringt Anlegern 4,40 Euro je Anteil ein

CS Euroreal: Auszahlung Dezember 2012 bringt Anlegern 4,40 Euro je Anteil ein
10.12.2012991 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds CS Euroreal nimmt die zweite Ausschüttung im Rahmen der Liquidation vor.

Der offene Immobilienfonds CS Euroreal kehrt zum zweiten Mal seit der Auflösung im Mai 2012 Geld an die Anleger aus. Der Termin für die zweite Ausschüttung ist der 11.12.2012. Je Anteil erhalten die Anleger 4,40 Euro. Die Ausschüttung bewegt sich damit in etwa auf dem Niveau der ersten Ausschüttung im Juni 2012. Einer aktuellen Mitteilung des Fondsmanagements ist zu entnehmen, dass insgesamt 445 Mio. Euro ausgekehrt werden. Es wird auch mitgeteilt, dass weitere Verkaufsgespräche für einige der 97 Fondsimmobilien geführt werden, ohne konkrete Details zu nennen.

 

In dem Fall, dass die jetzige Ausschüttung und der kommende "Abwicklungsfahrplan" bis ins Jahr 2017 nicht den Erwartungen der Anleger entspricht, kann sich für Anleger die die Frage stellen, welche Optionen es außerhalb der Liquidation gibt. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, wenn sich Anleger von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger.

 

Schadensersatzklagen

Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen.  Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Interessengemeinschaft

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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