De Beira-Marktmanipulation: Dr. Späth Rechtsanwälte erwirken Arrestanträge

De Beira-Marktmanipulation: Dr. Späth Rechtsanwälte erwirken Arrestanträge
29.11.2012370 Mal gelesen
Millionenbeträge sicher gestellt! Dr. Späth Rechtsanwälte erwirken Sammel- und Einzel-Arrestbefehle im sechsstelligen Bereich.

Vom Landgericht Stuttgart wurden am 12.10.2012 in einem noch nicht rechtskräftigen Straf-Urteil drei Beschuldigte verurteilt, denen vorgeworfen wird, den Kurs der Aktie De Beira im Zeitraum 15.05.2006 bis 15.06.2006 durch massive Kaufempfehlungen, die teils unrichtige und irreführende Angaben enthielten, beeinflusst zu haben.

Durch die Manipulation von De Beira soll der Kurs sich innerhalb weniger Wochen verzehnfacht haben, bevor er dann jäh abstürzte, Anleger erlitten durch dieses sog. "Scalping" erhebliche Verluste, während die Angeklagten -unglaubliche- mehr als 38 Mio. € Gewinn erzielt haben sollen.

Eine sehr positive Nachricht für geschädigte Anleger von De Beira ist, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Vermögenswerte in Millionenhöhe sicher stellen konnte, so konnten in der Schweiz ca. 8-9 Mio. € sicher gestellt werden, gegen den Haupttäter M. sollen inzwischen einer Benachrichtigung des Landgerichts Stuttgarts vom 30.10.2012 zufolge dingliche Arreste in Höhe von ca. 21 Mio. € vorliegen.

Hier einen weiteren Artikel zu De Beira Marktmanipulationen lesen

DR. SPÄTH RECHTSANWÄLTE
Kurfürstendamm 102
D-10711 Berlin
Tel: 49 (0)30 88 70 16 17
Fax: 49 (0)30 88 72 94 61
e-Mail: kanzlei@dr-spaeth.com

 

Dr. Späth Rechtsanwälten ist es inzwischen gelungen, für geschädigte Anleger dingliche Arreste in das gesamte Vermögen der drei Verurteilten im sechsstelligen Bereich zu erwirken. Somit besteht für die Anleger grundsätzlich die Möglichkeit, auf die sicher gestellten Gelder zuzugreifen.

Die Arreste wurden sowohl als Einzel-, aber auch als Sammelarreste für mehrere Geschädigte durchgeführt, um die Kosten für die Geschädigten möglichst niedrig zu halten.

"Geschädigte sollten unbedingt einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen, da Geschädigte nur durch einen sog. "Titel" die Möglichkeit haben, auf die Gelder zuzugreifen. Eile ist daher geboten, denn bei der Rückgewinnungshilfe gilt das sog. "Prioritätsprinzip", d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst und kann zuerst auf die sichergestellten Gelder zugreifen," so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte. "Es reicht daher für die Geschädigten keinesfalls aus, sich lediglich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, wie einige der geschädigten Anleger schon irrtümlich angenommen haben."

Vor allem Anleger, die in dem Zeitraum zwischen Mai 2006 bis einschließlich Juli 2006 Aktien von DeBeira gekauft haben, dürften Chancen auf Entschädigung haben. Wann und ob die Aktien inzwischen wieder verkauft wurden, dürfte hingegen nicht beachtlich sein.

Geschädigte sollten also umgehend tätig werden, denn nur wer umgehend einen Titel erwirkt, hat die Chance, umgehend auf die sichergestellten Gelder in Millionenhöhe zugreifen zu können, bei Anlegern, die zu spät kommen, besteht leider die Gefahr, dass für sie keine Gelder mehr zu verteilen sind.