CS Euroreal: Es gibt Alternativen zur Liquidation

CS Euroreal: Es gibt Alternativen zur Liquidation
13.11.2012349 Mal gelesen
Klagen auf Schadensersatz und „Sammelklagen“ können für Anleger des CS Euroreal eine Alternative zur Abwicklung darstellen.

Die Auflösung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal hinterließ viele enttäuschte Anleger, die einst davon ausgingen, in eine sichere, verlässliche und auch jederzeit verfügbare Kapitalanlage investiert zu haben. Daher stellt sich für nicht wenige Anleger die Frage, welche Optionen es außerhalb der Abwicklung gibt.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für Anleger?

 

Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die sich nicht auf die jahrelange Abwicklung des CS Euroreal einlassen möchten.

 

Schadensersatzklagen

Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen.  Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Interessengemeinschaft

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

"Sammelklagen"

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen hinsichtlich einer Kapitalanlage für viel Anleger gleichzeitig verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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