Oberlandesgericht Rostock weist Befangenheitsanträge der Volkssolidarität zurück!

Oberlandesgericht Rostock weist Befangenheitsanträge der Volkssolidarität zurück!
04.10.2012459 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Rostock hat mit Beschluss in vier Verfahren die Befangenheitsanträge der Volkssolidarität Kreisverband Bad Doberan/Rostock Land e.V. und der Volkssolidarität Bundesverband e.V. zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin beantragt, eine Reihe der beteiligten Richter des Verfahrens für befangen zu erklären. So wurde insbesondere einem Richter vorgeworfen, erhabe sinngemäß erklärt, dass "es für die Kreisverbände nicht so gut aussieht". Der betroffene Richter hat dieses bestritten.

Das Oberlandesgericht hat damit den Beschluss des Landgerichts bestätigt, wonach die Richter in diesem Verfahren nicht voreingenommen zu Lasten der Volkssolidarität seien. Hunderte von Geschädigten werfen dem Kreisverband und dem Bundesverband vor, Kenntnis von den unseriösen Machenschaften zweier Immobilien Fonds der Volkssolidarität gehabt zu haben. Die Geschädigten fordern den Ersatz ihres Schadens.

Damit kann das Landgericht Rostock nunmehr erneut einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Der ursprüngliche Termin im Mai 2012 war durch die Befangenheitsanträge der Volkssolidarität aufgehoben worden. Die Volkssolidarität hatte sich damit der Kritik der meist älteren Opfer aber auch einer breiten Öffentlichkeit ausgesetzt, lediglich auf Zeit spielen zu wollen. Ende des Jahres droht vielen Anlegern die Verjährung.

Resch Rechtsanwälte, aber auch die Verbraucherzentrale von Mecklenburg-Vorpommern empfehlen den Geschädigten, zumindest verjährungsunterbrechende Maßnahmen einzuleiten.