HCI Euroliner-Anlegern, die falsch beraten wurden, stehen Schadensersatzansprüche zu

HCI Euroliner-Anlegern, die falsch beraten wurden, stehen Schadensersatzansprüche zu
25.09.2012285 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch verlief ordnungsgemäß – falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern. Anleger des Schiffsfonds HCI Euroliner können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz überprüfen lassen.

Die 2006 von der HCI Capital AG aufgelegte Schiffsbeteiligung Euroliner investiert in zwei Container-Feederschiffen namens MS Skirner und MS Slidur. Die Ausschüttungen an die Anleger des Schiffsfonds entsprechen bislang nicht den Prognosen, welche beim Start des 2006 aufgelegten Schiffsfonds den Anlegern saftige Renditen in Aussicht stellten. Tatsächlich führt die Krise der Schifffahrt dazu, dass der Schiffsfonds HCI Euroliner sanierungsbedürftig wurde. Auch mussten die Anleger wiederholt auf Ausschüttungen verzichten.

 

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem HCI Euroliner trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Euroliner ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Euroliner ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen

 

Schiffsdachfonds wie der HCI Euroliner sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI Euroliner das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu