IT-Recht/ Lizenzrecht: BGH schafft Rechtssicherheit bei Unterlizenzen

IT-Recht/ Lizenzrecht: BGH schafft Rechtssicherheit bei Unterlizenzen
21.09.2012433 Mal gelesen
In zwei viel beachteten Entscheidungen hat der BGH am 19.07.2012 Rechtssicherheit zu Gunsten von Lizenznehmern von Unterlizenzen geschaffen. Beide Entscheidungen (BGH I ZR 70/10 M2Trade; BGB I ZR 24/11-Take Five) haben bereits deshalb weitreichende Tragweite, weil sie sowohl auf den Bereich von Software - und IT-Lizenzen als auch auf urheberrechtlichen bzw. technische (Patent-Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster, Halbleiter und Sortenlizenzen) anwendbar sind.

Im Wesentlichen geht es um die Frage des Schicksals von Unterlizenzen bei Erlöschen bzw. Kündigung des Hauptlizenzvertrages. Die Grundkonstellation ist ein "kaskadenhaft" also abgestuftes Model von Lizenzen und Unterlizenzen. Im Wesentlichen geht es um die Frage, was mit einer an einen Unterlizenznehmer erteilten Unterlizenz passiert, wenn das Rechtsverhältnis zwischen dem Lizenznehmer (und gleichzeitig Unterlizenzgeber)  und dem (Haupt-)Lizenzgeber endet bzw. beeinträchtigt wird. Bestehen die Unterlizenzen dann unabhängig von dem Schicksal des Hauptlizenzvertrages weiter oder entfallen sie automatisch?

 

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in den beiden vorgenannten Entscheidungen klargestellt, dass die Unterlizenzen in ihrem Bestand unabhängig von dem Hauptlizenzvertrag sind. Mit anderen Worten: Sie bestehen weiter und entfallen nicht automatisch. In der Konsequenz bedeuten diese Entscheidungen einen großen Zugewinn von Rechtssicherheit für alle Unterlizenznehmer. Für Lizenzgeber bedeuten die beiden BGH-Entscheidungen, dass nunmehr noch mehr Mühe auf die Formulierungen der konkreten Lizenzbedingungen und die Einräumung von Nutzungsrechten zu legen ist. Will ein Lizenzgeber nach dieser neuen Rechtsprechung erreichen, dass Unterlizenzen von dem Bestand des Hauptlizenzvertrages abhängig werden, muss er bereits in seiner Lizenzierung an seine Lizenznehmer entsprechende, explizite auflösende Bedingungen aufnehmen. Sie sehen also, dass die genaue Formulierung der Lizenzbedingungen nach den beiden Entscheidungen des BGH noch wichtiger wird, als sie schon war.