AXA Immoselect: Klagen auf Schadensersatz als Alternative zum weiteren Warten auf Auszahlungen

AXA Immoselect: Klagen auf Schadensersatz als Alternative zum weiteren Warten auf Auszahlungen
10.09.2012436 Mal gelesen
Auf die Auszahlung April 2012 mussten die Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds AXA Immoselect bereits verzichten. Wird im Jahr 2012 noch eine Auszahlung erfolgen? Schadensersatzklagen als Alternativen für Anleger, die nicht weiter auf ihr Geld warten möchten.

Seitdem die erste Ausschüttung des aufgelösten AXA Immoselect im April 2012 ausfiel, konzentriert sich die Aufmerksamkeit der Anleger auf die zweite Ausschüttung. Ob, wann und in welcher Höhe diese an die die Anleger fließen wird, hierzu äußert sich das Fondsmanagement im Monatsbericht August 2012 zurückhaltend. Denn neben den zu bedienenden Krediten müssen auch die laufenden Kosten des Fonds bezahlt werden. Auch gestalte sich die Abwicklung des AXA Immoselect alles andere als reibungslos, da sich anhand der bisherige Verkäufe erkennen ließe, dass das Marktumfeld schwierig sei. Darüberhinaus wurden 6 Immobilien im Zuge einer Routinebewertung um 2,06 Mio. Euro abgewertet.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für Anlege, die angesichts der bisherigen Schwierigkeiten nicht länger an der Abwicklung teilnehmen möchten. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

 

Eine weitere Alternative ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.

 

Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

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