IVG EuroSelect 11 Moorgate – Schadensersatzklagen für Anleger

IVG EuroSelect 11 Moorgate – Schadensersatzklagen für Anleger
05.09.2012469 Mal gelesen
Anlegern des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 11 Moorgate können Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Anlageberatung zustehen.

Im Jahr 2006 bracht das Emissionshaus IVG den elften Immobilienfonds der EuroSelect-Reihe auf den Markt. Das Investitionsobjekt des IVG EuroSelect 11 Moorgate ist ein Bürogebäude im Londoner Finanzzentrum. Daher werden auch die Mieteinnahmen in britischen Pfund erzielt, welche zuletzt gegenüber dem Euro einen ungünstigen Kurs hatte. Die Folge für die Anleger des IVG EuroSelect 11 Moorgate waren reduzierte Ausschüttungen für die Jahre 2009 und 2010.

 

Das Wechselkursrisiko bei einer Investition in ausländische Immobilien ist nur eines von vielen Risiken, die einem Immobilienfonds innewohnen. Doch nicht jedem Anleger wurde vor der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds erläutert, wie ein solcher Fonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem ein Verlustrisiko, da geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, welche sich auf dem Markt bewähren müssen. Daher ist der IVG EuroSelect 11 Moorgate keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

 

Wurden Anleger nicht hierüber aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche eines Anlegers berücksichtigen - sei es Altersvorsorge oder die Sicherheit des eingesetzten Geldes. Zum anderen muss den Anlegern aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermittelt werden. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 11 Moorgate bestehen.

 

Anleger können überprüfen lassen, ob ihnen individuelle Schadensersatzansprüche zustehen

 

Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 11, die das Gefühl haben, dass bei ihrem Beratungsgespräch sie nicht über die Risiken ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des IVG EuroSelect 11, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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