IVG EuroSelect 8 – Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Ansprüchen auf Schadensersatz

IVG EuroSelect 8 – Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Ansprüchen auf Schadensersatz
31.08.2012395 Mal gelesen
Wenn Anleger vor der Investition in den geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 8 NeathousePlace falsch beraten wurden, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der geschlossene Immobilienfonds EuroSelect 8 NeathousePlace wurde im Jahr 2004 von dem Emissionshaus IVG aufgelegt. Anleger konnten bis ins Jahr 2005 Anteile an dem Fonds erwerben, der in eine Büroimmobilie in London investiert. Die geografische Lage des Fondsobjekts bescherte dem IVG EuroSelect 8 zuletzt Probleme. Denn der ungünstige Kurs des britischen Pfunds - in welchem die Mieteinnahmen erzielt werden - gegenüber dem Euro führte dazu, dass die Ausschüttungen stagnierten. Zuletzt bewegten sich die Ausschüttungen auf einem Niveau von 3 %.

 

Das Wechselkursrisiko bei einer Investition in ausländische Immobilien ist nur eines von vielen Risiken, die einem Immobilienfonds innewohnen. Doch nicht jedem Anleger wurde vor der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds erläutert, wie ein solcher Fonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem ein Verlustrisiko, da geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, welche sich auf dem Markt bewähren müssen. Daher ist der IVG EuroSelect 8 keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

 

Geschlossene Immobilienfonds sind keine sichere Altersvorsorge

 

Wurden Anleger nicht hierüber aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche und Anlageziele eines Anlegers berücksichtigen, sie muss zum anderen aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 8 NeathousePlace bestehen.

 

Anleger des IVG EuroSelect 8, die das Gefühl haben, dass ihr Beratungsgespräch sie im Unklaren über ihre Kapitalanlage ließ, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des IVG EuroSelect 8, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in IVG-Immobilienfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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