In den Jahren 2003, 2004 und 2005 konnten Anleger Anteile an dem Immobilienfonds IVG Euroselect 7 Triple erwerben. Das namensgebende Triple des geschlossenen Immobilienfonds ist das Engagement in den drei Städten London, Bonn und Nürnberg. Das Immobilienbeteiligungen in Großbritannien sind auch der Grund, weswegen die Ausschüttungen des Fonds sich nicht immer auf dem prognostizierten Niveau bewegten. Der IVG Euroselect 7 Triple musste Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und dem britischen Pfund ausgleichen.
Das Wechselkursrisiko ist nur eines von vielen Risiken, die einem Immobilienfonds innewohnen. Doch nicht jedem Anleger wurde vor der Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds erläutert, wie ein solcher Fonds funktioniert und welche Risiken bestehen. Zu den Risiken gehört unter anderem ein Verlustrisiko, da geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind. Daher ist der IVG Euroselect 7 Triple keine sichere Kapitalanlage und auch nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.
Immobilienfonds wohne Risiken inne - sie sind keine sicheren Kapitalanlagen
Wurden Anleger nicht hierüber aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zum einen die Wünsche und Anlageziele eines Anlegers berücksichtigen, sie muss zum anderen aber auch ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
Anleger des IVG Euroselect 7 Triple, die das Gefühl haben, auch ihre Beratungsgespräch Defizite aufweiset, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des IVG Euroselect 7 Triple, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in IVG Immobilienfonds investierten.
Weitere Informationen:
Infoseite Geschlossene Immobilienfonds
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