DCM 16, 18, 22 und DCM 23: Interessengemeinschaft und Klagen

DCM 16, 18, 22 und DCM 23:  Interessengemeinschaft und Klagen
21.08.2012257 Mal gelesen
Die finanziellen Verluste, die die Anleger der Fonds DMC 16, 18, 22 und DCM 23 erlitten, sind groß. Interessengemeinschaft für betroffene Anleger. Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung können ebenfalls von Anwälten geprüft werden.

Das Drama rund um die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 hat viele Kapitel. Das für die Anleger aktuellste und auch unerfreulichste Kapitel ist die Anfang Juli erfolgte Übertragung der Aktien der Prime Office REIT AG. Die Anleger mussten Verluste zwischen 80 und 90 % realisieren. Diese Vernichtung von Kapital steht im Widerspruch zu den Anpreisungen, mit denen den Anlegern vor Jahren die Investition in die Immobilienfonds DMC 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 schmackhaft gemacht wurde. Viele Anleger der DCM Immobilienfonds fragen sich, wie es zu dem finanziellen Desaster kommen konnte.

 

Die Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 wurden vor einigen Jahren auf den Markt gebracht und investierten in verschiedene Immobilien. Im Jahre 2007 übertrugen die Fonds DCM 16, DCM 18, DCM 22 und DCM 23 ihre Immobilien an die Prime Office REIT AG und erhielten im Gegenzug Aktien der Prime Office. Erst fünf Jahre später -im Sommer 2011- schaffte es die Prime Office REIT AG an die Börse, allerdings entsprach der Einstandspreis von knapp 6 Euro nicht den Hoffnungen der Anleger der DCM Fonds. Im April 2012 wurde die Auflösung der vier Fonds beschlossen. Wenige Wochen später erfolgte die Übertragung der Aktien in die Anlegerdepots Anfang Juli 2012.

 

Interessengemeinschaft und Schadensersatzklage für Anleger

 

Angesichts der erheblichen Verluste wandten sich bereits zahlreiche Anleger der Fonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23 sich an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen verfolgt die Vorgänge rund um die Fonds DCM 16, 18, 22 und 23 schon seit geraumer Zeit. Da die Geschehnisse rund um die DCM-Fonds Fragen aufwerfen, gründete der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft für Anleger der DCM Immobilienfonds, um Licht in das Dunkel bringen zu können. Anleger der ehemaligen Immobilienfonds DCM 16, 18, 22 und DCM 23, die wissen möchten, was sie gegen die DCM unternehmen können, sollten sich der Interessengemeinschaft anschließen. Es haben sich bereits hunderte Anleger der Interessengemeinschaft angeschlossen. Parallel zur Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern der DCM 16, 18, 22 und DCM 23 auch individuelle Schadenersatzansprüche zustehen.

 

Weitere Informationen:

Interessengemeinschaft DCM 16, 18, 22 und DCM 23

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de