Schiffsbeteiligung Hartmann Reederei MS "Frisia Rotterdam" GmbH & Co. KG in der Krise

Wirtschaft und Gewerbe
04.07.2012462 Mal gelesen
Vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen

Der von der Hartmann Reederei im Jahr 2004 emittierte Einschiff-Fonds MS "Frisia Rotterdam" steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Die insbesondere über die Vertriebe Brenneisen Capital AG und die Secunia Finanz Contor GmbH angeworbenen Anleger, die bereits knapp 10 Mio. € in den Fonds investiert haben, sollen jetzt weitere rund 2,4 Mio. € nachschießen. Hintergrund sind aktuelle Zahlungsschwierigkeiten der Fondsgesellschaft. Gegenüber der finanzierenden Bank bestand zum 31.12.2011 ein Tilgungsrückstand von 1.884.000 US-$, wie einem Beiratsrundschreiben zu entnehmen ist. Ob damit dem schwer angeschlagenen Schiffsfonds tatsächlich zu helfen ist, ist fraglich. Angesichts der sich nicht abzeichnenden Besserung auf dem Schifffahrtsmarkt für Container regiert hier ein wenig das Prinzip Hoffnung.

39% des Anlegerkapitals flossen in Weichkosten

Dabei stand das Konzept von Anfang an wegen der hohen nicht investiven Kosten auf sehr wackeligen Beinen. Denn insgesamt 39% des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals (Kommanditeinlage zzgl. Agio) flossen in Zinsen, diverse Dienstleistungsvergütungen und Provisionen. Alleine für die Emissionskosten wurden 20% des Anlegerkapitals veranschlagt. Die Anleger hätten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Anlageberatung sowohl über den Anteil der Anlegergelder, die nicht investiv verwendet wurden, als auch über jenen, der in die Vertriebsprovisionen floss, informieren werden müssen, was vielfach nicht geschehen ist.

Nur 61% des Anlegerkapitals tatsächlich in das Schiff investiert

Von den 9,88 Mio. €, die die Anleger aufgebracht haben, flossen daher nur gut 6 Mio. in den Bau des Fondsschiffs. Bezogen auf den Baupreis der MS "Frisia Rotterdam" von knapp 32 Mio. € sind dies gerade einmal knapp 19%. Umgekehrt hat dies einen äußerst hohen Fremdfinanzierungsanteil, also eine vergleichsweise hohe Kreditaufnahme und dementsprechend eine hohe Belastung des Fonds mit Zins- und Tilgungszahlungen zur Folge. Bleiben die Einnahmen aus dem Charterpool hinter den Erwartungen zurück, kommt der Fonds sehr schnell an die finanziellen Grenzen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben regelmäßig über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben insbesondere folgende Mängel festgestellt:

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert - verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten - verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen - verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten - verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert - verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatz wegen Prospektfehlern

Schadenersatzansprüche gegen die Berater können sich nach unserer Auffassung auch darauf stützen, dass der Fondsprospekt Fehler aufweist.

  • Nach unserer Ansicht sind in der Darstellung der Mittelverwendung und Mittelherkunft Fehler enthalten.
  • Auch wurden die Emissionskosten, also die für den Vertrieb der Fondsanteile aufzuwendende Vergütung zu niedrig ausgewiesen.
  • Die im Prospekt enthaltene Aussage, wonach die sonstigen Investitionskosten als niedrig bezeichnet werden könnten trifft bei einer Weichkostenquote von 39% bezogen auf das Anlegerkapital wohl eher nicht zu.

  • Bei der Darstellung der Risiken gibt es darüber hinaus Auslassungen.

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Fonds MS "Frisia Rotterdam" besteht daher dringender Handlungsbedarf.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Fonds MS "Frisia Rotterdam" Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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