CS Euroreal will Anleger über Öffnung entscheiden lassen

Wirtschaft und Gewerbe
02.07.2012404 Mal gelesen
Das Credit Suisse Asset Management soll mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal, dessen Anteilsausgabe und -rücknahme seit mittlerweile zwei Jahren ausgesetzt ist, den Versuch, die Anleger am 21. Mai 2012 nun selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen, planen.

Entsprechende Verkaufsanträge sollen ab dem 09. Mai in den einzelnen Depotbanken bereit liegen.

Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden.

Geplant sei, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, wiederzueröffnen. Sollte sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls soll er liquidiert werden, in diesem Falle sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen.

Der Fonds soll zu Beginn der Woche eine Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden.

Sollte der Fall eintreten, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften.

Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen.

Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass viele ihr Geld wieder abziehen werden, sobald sie nun die Möglichkeit bekommen. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Es ist deshalb schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen.

Die Kanzlei GRP Rainer LLP bietet Ihnen eine objektive und qualifizierte Beratung an. Der Schadensersatzanspruch könnte sich aus einer falschen Beratung ergeben. Die beratenden Banken sind verpflichtet die Anleger über die bestehenden Risiken, wie das Schließungs- oder Abwertungsrisiko, zu informieren. Daneben sollte der Berater den Kunden ihre Rückvergütungen sog. "Kick-backs", die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, offenlegen. In diesen Fällen bestehen Pflichtverletzungen, die zu einem Schadensersatzanspruch führen könnten.

Weitere Informationen unter: http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html