MAT Movies Beteiligungsangebot Verjährung Ende 2011, Anleger müssen sich beeilen

MAT Movies Beteiligungsangebot Verjährung Ende 2011, Anleger müssen sich beeilen
13.11.2011499 Mal gelesen
Bei den Medienfonds KGAL / ALCAS MAT Movies Beteiligungsangebot Nr. 126, 134, 139 verjähren die Ansprüche, Anleger sollten handeln.

Anleger der MAT Movies Beteiligungsangebot Nr. 126, 134, 139 Filmfonds droht der Eintritt eines endgültigen Schadens zum Jahresende, wenn sie nichts unternehmen. Gerade bei den MAT Movies Beteiligungen, die vor 2002 gezeichnet wurden, tritt endgültig Verjährung Ende 2011 ein. Dann ist Schluss und Ansprüche wegen Fehlberatung gegen Banken und Berater können nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Praxis zeigt, dass Anleger meist falsch beraten wurden. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger der MAT Movies Beteiligungsangebot Nr. 126, 134, 139 vertritt und Klagen erhoben hat, bekommt immer wieder berichtet, dass die Anlage als sicheres Steuersparmodell ohne Risiken angepriesen wurde. Dies ist eine Falschberatung. Auch über Kick-Backs (Provisionen), die Banken erhalten haben, wurde meist nicht aufgeklärt. Anleger der MAT Movies Beteiligungsangebot Nr. 126, 134, 139 müssen daher dringend handeln, bevor es zu spät ist. Andernfalls bleiben sie auf einem Schaden (Steuernachzahlung, Verlust) sitzen.

Weitere Informationen finden Anleger hier:

MAT Movies Infoportal

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht 

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