Die LensWista AG stellt ihrer Einladung echte Erfolgsmeldungen voran: ihr sei "der technologische Durchbruch und ein revolutionärer Schritt bei der Weiterentwicklung der Kontaktlinse gelungen". Der Markteintritt des neuen Produkts soll bereits 2012 erfolgen und die Gewinnschwelle 2013 erreicht werden.
Schade, dass die Anleihegläubiger nichts davon haben. Deren Rückzahlungsansprüche sind am 20. Dezember 2011 fällig. Die LensWista AG will dieser Verpflichtung aber nicht nachkommen. Sie schlägt vor, die Fälligkeit bis zum 30. Oktober 2014 aufzuschieben. Und das zinslos - trotz der hervorragenden Geschäftsaussichten sollen die Gläubiger ihr Kapital gratis weiter zur Verfügung stellen. Dabei waren es gerade diese Anleger, die die erfolgreiche Entwicklung finanzierten.
Doch die LensWista AG geht noch weiter. Den Gläubigern soll auch die Möglichkeit genommen werden, bis 2014 ihre Rechte aus der Anleihe geltend zu machen. Insbesondere auf das Recht, die Anleihe zu kündigen, sollen die Anleger bis Oktober 2014 verzichten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die Einladung der LensWista AG zu der Gläubigerversammlung sollte die Gläubiger alarmieren. Denn das Anliegen des LensWista AG ist nicht plausibel. Wenn sich das Unternehmen tatsächlich auf einem Erfolgskurs befindet, sollten auch die Investoren davon profitieren und nicht sogar um Zinsen gebracht werden. Befindet sich das Unternehmen aber in einer Krise, sollten sich Anleger nicht zinslos bis 2014 vertrösten lassen, um dann möglicherweise mit ihren Ansprüchen aus der Anleihe (ISIN DE000A0LRKZ5) ganz auszufallen. Auffällig ist weiter, dass ein in der Einladung angekündigtes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die Gläubigerversammlung auf der Internetpräsenz der LensWista AG nicht aufzufinden ist.
Die KANZLEI GÖDDECKE berät Anleger auch im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Anleihen. Auf der anstehenden Gläubigerversammlung vertreten wir Sie gerne.
Quelle: eigene Recherche
19. Oktober 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)