Die Verantwortung von Vorgesetzten - Hinderungsgrund für Kündigungen

Verlagsrecht
17.03.20063719 Mal gelesen
Gravierende Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern führen häufig zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung und Kündigung. Oft genug treffen diese nur den ausführenden Arbeitnehmer, nicht jedoch die verantwortlichen Vorgesetzten. Das LAG Düsseldorf hat diese Praxis in einer aktuellen Entscheidung kritisiert und eine Kündigung aus diesem Grund für unwirksam erachtet. Der Arbeitgeber musste erkennen, dass er sich nicht lediglich auf ein "Bauernopfer" beschränken durfte, sondern auch Konsequenzen gegenüber den Vorgesetzten ziehen musste.
 
Grundlage der Entscheidung war ein gravierender Pflichtverstoß einer Assistenzärztin in einem Krankenhaus, der für sich betrachtet eine Kündigung rechtfertigt hätte. Allerdings beschränkte sich der Arbeitgeber darauf, nur der Assistenzärztin zu kündigen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gegenüber dem Chefarzt oder Oberärzten in derselben Abteilung blieben aus. Für das LAG Düsseldorf stand aber fest, dass die vorgesetzten Ärzte ihrer Pflicht zur Anleitung und Überwachung der Assistenzärztin nicht nachgekommen waren. Weil sich das Krankenhaus zu Sanktionen gegen die vorgesetzten Ärzte nicht durchringen konnte, erschien dem Gericht die Kündigung der Assistenzärztin als unangemessen. Die Begründung der Entscheidung wird sich auf viele andere Fälle übertragen lassen.
 
Fundstelle: LAG Düsseldorf -9 Sa 993/05-
 
 
Rechtsanwalt Milobara
Fachanwalt für Arbeitsrecht
z.milobara@rha-koeln.de