Verlagsrecht

Verlagsrecht

Inhaber des Verlagsrechts ist zunächst der Urheber. Der Urheber kann das Verlagsrecht an eine andere Person vergeben, z. B. an einen Verlag. Der Inhaber des Verlagsrechts ist zur Herstellung in buchtypischer Printform berechtigt. Welche Rechte dem Inhaber im Detail zustehen ist eine Frage des Einzelfalls. Gegenstand des Verlagsvertrags ist das Verlagsrecht. Ein Verlagsvertrag liegt vor, wenn ein Urheber oder ein Lizenznehmer einem Verleger das Verlagsrecht an einem Werk überträgt. 

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