Entscheidung des EUGH vom 15. April 2010 zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: eine neue Abmahnwelle droht.

Verbraucherschutz
15.04.20101234 Mal gelesen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. April 2010 sind die Kosten der Sendung von Waren an den Verbraucher im Falle des Widerrufs vom Verkäufer zu ersetzen. Zu den "vom Verbraucher geleisteten Zahlungen" gehören demnach alle finanziellen Leistungen, die der Verbraucher dem Lieferer erbracht hat, einschließlich der Kosten der Zusendung der Ware.

Die bisherige deutsche Auslegung, wonach die Kosten dem Käufer auferlegt werden können, ist damit hinfällig. Anbietern von Waren im Internet ist daher dringend anzuraten, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Sollten diese die Versandkosten dem Käufer im Falle des Widerrufs auferlegen, so stellt eine solche Regelung einen Wettbewerbsverstoß dar und eine Abmahnung droht.

Wir stehen Ihnen gerne zur Fragen des Internetrechts beratend zur Verfügung