Niederländisches Recht

Niederländisches Recht

Das Niederländische Recht zeigt einige auffällige Besonderheiten zum deutschen Recht. So werden Einzelgesetze nicht wie in unserer Rechtsordnung separat vom Bürgerlichen Gesetz geregelt, sondern in das niederländische BW (Burgerlijk Wetboek) schrittweise übernommen. Das niederländische Privatrecht ist dabei noch recht jung. Das dem deutschen Recht vergleichbare Schuld- und Sachenrecht ist erst am 1992 in Kraft getreten. Das Zivilprozessrecht hingegen unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht. Die Amtsgerichte sind in die Landgerichte integriert, es besteht auch keine Sondergerichtsbarkeit, etwa für Arbeits- und Verwaltungsrecht, und es gibt auch nur ein oberstes Gericht, der Hoge Raad mit Sitz in Den Haag.

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