Neuseeländisches Recht

Neuseeländisches Recht

Das neuseeländische Recht unterscheidet sich ganz grundlegend vom deutschen Recht. Die Regelungsdichte ist hier deutlich geringer als wir das aus Europa kennen, vor allem in den Bereichen des Vertragsrechts, des Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzes. Es gilt, anders LA der uns bekannten Grundsatz des Europarechts und des nationalen Rechts eine asymmetrische Vertragsdisparität auszugleichen, das Recht des Stärkeren.

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