Im Sektor des Urheberrechtsschutzes ist zu beobachten, dass äußerst selten die Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen und zu einem rechtssicheren Abschluss gebracht werden.
Dies liegt vor allen Dingen an der hohen Quote außergerichtlicher Vergleiche, die in diesem Zusammenhang geschlossen werden.
In vielen Fällen jedoch voreilig, wie sich immer wieder von bereits vertretenen Mandanten im Nachhinein herausstellt.
Sollte sich jedoch ein gerichtliches Verfahren anbieten oder nicht vermeiden lassen, stehen unsere gerichtserfahrenen Anwälte bundesweit zur Prozessführung auf den Fachgebieten des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Medienrechts bereit.
Rechtsanwalt Gulden, LL.M., zugleich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann dabei eine Vielzahl an erfolgreich geführten Gerichtsverfahren vorweisen. Der dazu notwendige Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts wurde im besonderen Maße durch die Auszeichnung mit dem Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht unterstrichen. Im OLG Bezirk Koblenz ist Rechtsanwalt Gulden, LL.M. damit einer von zwei Fachanwälten auf diesem Gebiet insgesamt.
GGR Rechtsanwälte
MEDIENRECHT mainz
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Die Abmahnung im Urheberrecht
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