Stärkung der Pressefreiheit – keine Gegendarstellung mehr bei zweideutiger Berichterstattung

Medien- und Presserecht
23.01.20081747 Mal gelesen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 21. Januar 2009 die Pressefreiheit verstärkt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), muss bei der Beurteilung eines Anspruchs auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung das Ziel maßgeblich sein, Einschüchterungseffekte gegenüber der Presse zu verhindern. Eine Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung soll daher nicht mehr darauf gestützt werden können, daß "eine nicht fern liegende Deutung bei der Ermittlung einer verdeckten Aussage einen gegendarstellungsfähigen Inhalt" habe (Beschluss vom 22.1.2008, Az. 1 BvR 967/05).

In Abweichung der bisher ständigen Rechtsprechung der Instanzgerichte hat das BVerfG die Anwendung der Grundsätze für Unterlassungsansprüche für den Umgang mit mehrdeutigen Äußerungen auf Erstmitteilungen abgelehnt.

Dies mit der Begründung, daß sich viele Sachverhalte aufgrund der beschränkten Darstellungsmöglichkeit in einem Pressebericht nicht derartig beschreiben ließen, dass unterschiedliche Eindrücke bei der Leserschaft ausgeschlossen werden. Dies müsse jedoch bei der Beurteilung eines Gegendarstellungsanspruchs berücksichtigt werden, da die Presse sonst mit Gegendarstellungsansprüchen überhäuft werde und sich dann zu starker Zurückhaltung in ihrer Berichterstattung veranlasst sehen würde.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG auf der Website des Gerichts.