Dabei wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800 € gefordert.
Drei Dinge sollten Sie nicht tun:
1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Sasse und Partner; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Sasse und Partner geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.
2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Sasse und Partner auf. Die daraus entstehenden Nachteile werden später nur schwer zu korrigieren sein.
3. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.
Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung der Fernsehserie "The Walking Dead" erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Sasse und Partner weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort?
Werdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstr. 9
10117 Berlin
Telefon: 030 - 96535855
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail: info@wvr-law.de
Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:
www.abmahnhelfer.de
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