Kreditversicherungsrecht

Kreditversicherungsrecht

Bei der Vergabe eines Kredits will der Kreditgeber meist eine Sicherheit bezüglich der Rückzahlung. Kann diese nicht geleistet werden, so steht dem Kreditgeber die Möglichkeit zu, sich aus der Sicherheit zu befriedigen. Eine solche Sicherheit kann in Form einer Bürgschaft, Forderungsabtretung oder durch ein beschränktes dingliches Recht (Grundschuld, Hypothek) vorliegen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich je nach Form entsprechende Vorschriften, die die Rechte und Pflichten der jeweiligen Parteien festlegen.

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