Gesetz soll Immobilienverzehr fördern

Gesetz soll Immobilienverzehr fördern
22.12.2016233 Mal gelesen
Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz ist auf dem Weg. Der Bundestag hat am 21. Dezember 2016 den vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen.

Damit soll die Vergabe von Immobilienkrediten erleichtert werden. Im Zentrum der "neuen Möglichkeiten" soll stehen, dass Banken bei der notwendigen Kreditwürdigkeitsprüfung nicht nur den Status Quo zu berechnen haben, sondern auch Wertsteigerungen der Immobilie berücksichtigen müssen.

Außerdem soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten "Immobilienverzehrkredite" anwendbar sind. Dies soll dazu beitragen, die Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe an ältere Menschen zu beheben. Unter Immobilienverzehr wird die sukzessive Auflösung von Immobilienkapital zur Unterhaltssicherung älterer Menschen verstanden. Dafür geeignete Modelle übertragen den Besitz Schritt für Schritt z.B. an den Darlehensgeber, während der Darlehensnehmer sein Wohnrecht behält.

Der Gesetzgeber will der BaFin ermöglichen, bei Bedarf den Kreditgebern bestimmte Kriterien für die Vergabe von Neukrediten vorzugeben. Dies könnte eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert sein. Das soll helfen, risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden und Gefahren für die Finanzstabilität abzuwehren. Der Gesetzentwurf betrifft nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung. Zudem sind Anschlussfinanzierungen, Kleindarlehen und Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau von den Vorgaben ausgenommen.

Grundsätzlich bekommt die BaFin mit der Ausübung einer Wächterfunktion neue Aufgaben im Bereich der Immobilienfinanzierung. Rechtsanwalt Markus Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei AJT in Neuss. Der erfahrene Bankrechtler ist gespannt auf den Einsatz dieser Werkzeuge: "Letzten Endes könnte damit in absehbarer Zeit die Gewährung eines Immobilienkredites nicht mehr vom Wohlwollen einer Bank allein abhängen, sondern davon, ob der Darlehensnehmer seine Kreditwürdigkeit entsprechend darlegen kann." Daraus entsteht praktisch ein Anspruch auf einen Kredit.



Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht