Banken versuchen häufig, anstelle der unwirksamen Bearbeitungsgebühren durch Wortneuschöpfungen doch noch Extrageld bei neuen Krediten abzuschöpfen.
Dies wird auch mit dem "Individualbeitrag" bezweckt. Das LG Stuttgart hat dies nun für zulässig erklärt, weil der Kunde die Wahl habe zwischen Basiskredit u. dem sog. "Individualkredit" mit Sonderrechten bei Zins- u. Tilgungszahlungen als "echte Gegenleistungen".
Nur diese Sonderleistungen lassen sich Banken schon immer über einen höheren Zinssatz vergüten. Das hat das Landgericht Stuttgart aber noch nicht bemerkt und ist der Bank auf den Leim gegangen.
Mit dem Segen des Gerichts dürfen Banken in Stuttgart und um Stuttgart herum für Sondertilgungen ihre Kunden zweimal zur Kasse bitten.
Anders das LG Düsseldorf, welches den "Individualbeitrag" für unwirksam hält.
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